GTC
Impressum
Verantwortlich für
den Inhalt:
Maintain GmbH
Kirchgasse 33
8302 Kloten
Geschäftsführer:
Sven Weber
Mehrwert-Steuer:
MwSt.-Nr.: CHE-114.095.160 MWST
Handelsregister:
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Firmen-Nr.: CHE-114.095.160
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maintain GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Maintain GmbH (nachfolgend “Firma”). Die Firma erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wartung und Verwaltung von Immobilien und Räumlichkeiten aller Art sowie Gartenbau und Gartenunterhalt und die Ausführung von Sanitär- und Stromerarbeiten sowie der Handel mit Waren aller Art.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte direkt kauft.
Bestandteil eines Dienstleistungsvertrages ist ein Pflichtenheft, in welchem der Umfang der Arbeiten geregelt ist.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 20 (zwanzig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei vereinbarten Monatspauschalen sind diese monatlich als Ganzes zu überweisen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Kündigung
Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart worden ist beträgt diese mindestens 3 Monate, jederzeit auf ein Monatsende schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden (ausgenommen davon ist der 31. Dezember eines jeden Jahres).
Wird die Kündigungsfrist von den Kunden nicht eingehalten, wird die Kündigung als Kündigung zu Unzeit betrachtet und es kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Es sei denn die Auflösung des Vertrages erfolgt im gegenseitigen Einverständnis.
6. Pflichten der Firma
6.1. Dienstleistungserbringung
Die Firma erbringt Reinigungsarbeiten, insbesondere regelmässige Unterhaltsreinigung, Frühlingsputz sowie Spezialreinigungen. Diese Reinigungsarbeiten werden jeweils vor Ort beim Kunden und nach individueller Absprache ausgeführt. Die Firma kann sowohl regelmässige wie auch einmalige Einsätze erbringen. Die Firma hat ausdrücklich das Recht, für die Erledigung dieser Arbeiten Hilfspersonen beizuziehen. Die Firma verpflichtet sich, dass sämtliche Personal sowie Hilfspersonen die gesetzlichen Anforderungen vollends erfüllen und dass die Bestimmungen des Generalarbeitsvertrages der Reinigungsbranche (GAV) eingehalten werden.
Das Auftragsvolumen, der Stundenansatz sowie Beginn und Dauer des Vertrages ergibt sich direkt aus dem zwischen dem Kunden und der Firma geschlossenen Vertrag. Die auszuführenden Arbeiten sind im Pflichtenheft aufgeführt.
Die Firma hat das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern, es gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bedingungen, es sei denn der Kunde hat anderen Bedingungen schriftlich zugestimmt. Die Firma hat zudem das Recht, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern.
6.2. Reinigungsmaterial
Die zur Ausübung der Arbeiten benötigten Geräte und Reinigungsmittel werden von der Firma gestellt. Allfällige Verbrauchsmaterialien werden von der Firma gekauft und mit dem Auftraggeber abgerechnet.
6.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
Die Firma bestätigt, für ihre Mitarbeitenden sämtliche obligatorischen Versicherungen, insbesondere eine Unfallversicherung, abgeschlossen zu haben.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
Dem Kunden obliegt eine sofortige Meldepflicht an die Geschäftsleitung, bei Kenntnis von Schäden oder Unstimmigkeiten, welche durch die Firma behoben werden müssen.
Sämtliche Weisungen des Auftraggebers/Kunden müssen der Geschäftsleitung direkt bekanntgegeben werden. Aufträge die direkt vom Kunden dem Personal übermittelt werden haben keine Gültigkeit, bei solchen Aufträgen wird zudem jede Haftung abgelehnt.
8. Spezifische Bestimmungen
Schlüsselabgabe: Der Kunde übergibt der Firma resp. deren Hilfsperson die für den Zutritt zum zu reinigenden Objekt erforderlichen Schlüssel. Die Firma verpflichtet sich mit dem Erhalt des Schlüssels, diesen sorgfältig auzubewahren. Zudem verpflichtet sich die Firma zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten anbetrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt zu dessen Räumlichkeiten ausserhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten für die Firma und deren Hilfspersonen strengstens untersagt. Bei Aushändigung der Schlüssel erhält der Kunde eine entsprechende Schlüsselquittung.
9. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
11. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Zudem wird jede Haftung für Schäden, welche aus nicht oder zu spät erfolgter Schneeräumung bzw. Eisbekämpfung entstehen ausgeschlossen.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
14. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
15. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
18. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
19. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.